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Ballett Akademie Niederrhein und Tanz Theater "k" gehören zum "Kunst-Kultur- Förderkreis ART ELEMENT" e. V..
Adresse: Am Eybelshof, 47608 Geldern
Standtort: Am Spaltmannsfeld 18, 46485 Wesel
E-mail: ballett.live@gmail.com
Tel./WhatsApp: 01577-3131438

Entgelt- und Benutzungsordnung für „ Ballett Akademie Niederrhein" :

 

1. Der Unterricht vollzieht sich nach den von den Schulleitern aufgestellten Unterrichtsplänen.

2. Die Unterrichtsstunde dauert 60 min., 75 min., 90 min. und 110 min..

3. Neben dem o.g. Unterricht werden Kurse, Seminare und WorkShops für alle Altersgruppen und Stufen angeboten. Die Dauer der Kurse ist dem Inhalt entsprechend unterschiedlich.

4. An- und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Ballettschule zu richten. Bei Minderjährigen Teilnehmern wird die An- und Abmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen.

5. Die Erstlaufzeit besteht aus 6 Monaten und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Geht keine Kündigung ein, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und fristgerecht in der Tanzschule vorliegen oder via e – mail: ballett.live@gmail.com einreihen.

6. Erfolgt die Unterrichtsaufnahme vor dem 16. eines Monats wird das Entgelt ab dem 01. des Monats in Rechnung gestellt. Bei Unterrichtsaufnahme nach dem 15.eines Monats wird das Entgelt für einen halben Monat berechnet.

7. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Entgelts entsteht mit dem Tage, an dem der Teilnehmer in die Ballettschule aufgenommen wird. Das monatlich fällige Entgelt soll per Überweißung an der u. g. Bankkonto entrichtet werden. Die Fälligkeitstermine - 05. laufenden Monats.

8. Bei verspäten Zahlung wird Mahnkosten in Höhe von 20,00 €  je Mahnung erheben.

9. Die Ferien und Feiertage sind den allgemeinen Schulferien und gesetzlichen Feiertagen und im Monatsbeitrag angeschlossen.

10. Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts, auch wenn der Unterricht nicht besucht wird. Bei Minderjährigen ist der Entgeltschuldner der gesetzliche Vertreter, der die Anmeldung vorgenommen hat.

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